Gerichtliches Mahnverfahren
Wenn die letzte außergerichtliche Mahnung nicht zur Zahlung führt, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein möglicher Schritt. Es ist auf bezifferbare, unstreitige Geldforderungen zugeschnitten. So läuft es üblicherweise ab:
Hinweis: Dieser Guide ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Widerspruch des Schuldners, Auslandsbezug, Streit über Grund oder Höhe der Forderung oder Insolvenz solltest du anwaltlichen Rat einholen. Stand der Informationen: Mai 2026.
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Antrag stellen
Stelle online einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids unter mahngerichte.de. Das Verfahren ist nur für bezifferbare Geldforderungen in Euro vorgesehen – nicht für Schadensersatz dem Grunde nach oder bestrittene Leistungsansprüche.
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Gericht prüft Antrag
Das zuständige Mahngericht prüft den Antrag formal (in der Regel 2–3 Wochen) und stellt den Mahnbescheid an den Schuldner zu.
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Schuldner kann widersprechen
Nach Zustellung hat der Schuldner 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Bei Widerspruch endet das Mahnverfahren und es folgt auf Antrag das streitige Verfahren vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht.
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Vollstreckungsbescheid
Erfolgt kein (rechtzeitiger) Widerspruch, kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit ist eine Zwangsvollstreckung möglich – etwa über einen Gerichtsvollzieher.